*** Gewerbeeinheit in Bayreuth ***

Eckdaten

Objektart: Teileigentum

Ortsangaben: 95445 Bayreuth

Kaufpreis: 200.000,00 €

Baujahr: 1997

Käuferprovision: 3,57%

Grundstücksfläche ca: 2.491,00 m²

Gesamtfläche ca: 180,00 m²

Wohnfläche ca: 0,00 m²

Mieteinnahmen IST: 6.000,00 €

Mieteinnahmen SOLL: 12.750,00 €

Rendite: 6,4 %

Lage

Die kreisfreie Stadt Bayreuth mit ca. 71.600 Einwohnern gehört zum Regierungsbezirk Oberfranken im Bundesland Bayern. Weltberühmt ist Bayreuth durch die jährlich im Festspielhaus stattfindenden Richard-Wagner-Festspiele.

Bayreuth liegt ca. 75 km nordöstlich von Nürnberg und ca. 50 km östlich von Bamberg. Über die Bundesstraßen B2, B22 und B85 sowie über die Bundesautobahn A 9 (Berlin-München) und weiter über die 10 km nördlich gelegene A 70 (Schweinfurt-Kulmbach) besteht eine gute überregionale Straßenverkehrsanbindung.

Das Objekt selbst liegt am Südrand des Stadtteils Altstadt und ist vom Stadtzentrum ca. 1 km entfernt. Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich somit in unmittelbarer Nähe.

Es handelt sich hierbei um eine gute Objektlage.

Objekt

95444 Bayreuth

Bei dem Objekt handelt es sich um eine Gewerbeeinheit in Bayreuth.
Der Gebäudekomplex wurde 1997 Carree-artig mit vier Geschossen, ausgebautem Dachgeschoss sowie Keller und Tiefgarage errichtet.
Die Gesamtanlage ist als WEG für Seniorenwohnungen ausgelegt, dies ist auch in der Teilungserklärung verankert.

Die Einheit selbst befindet sich straßenseitig im Erdgeschoss.
Die Einheit hat eine Nutzfläche von rd. 180m² und besteht aus 2 Räumen, Büro und Bastelraum sowie Flur, Teeküche, Abstellraum, Putzmittelraum, Lager und WC-Anlagen. Gemäß äußerem Eindruck sind die beiden Nutzräume zu einem großen Gemeinschaftsraum verbunden.

Der Einheit ist weiterhin die rückseitige Terrasse zu als Sondernutzungsrecht zugewiesen. Per separatem Grundbuch gehört zur Einheit der Tiefgaragenstellplatz Nr. 38.

Die Einheit wurde gemäß Teilungserklärung mit dem Zweck geschaffen, die räumlichen Vorrausetzungen für die in der Anlage erforderlichen Betreuungsaufgaben zu schaffen. Die Nutzung der Räumlichkeiten durch einen Mieter ist an diese Aufgaben gekoppelt.

Miteigentumsanteil an dem 2.491 m² großen Grundstück beträgt für die Einheit G 1 51,11/1.000tel und für den Stellplatz 38 1/1.000tel.

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ANGABEN AUS DEM ENERGIEAUSWEIS
Art des Ausweis: Verbrauchsausweis
gültig bis: 19.05.2024
Endenergieverbrauch: 93,4 kWh/(m²*a)

Ausstattung

Keine weiteren Informationen

Sonstiges

Baujahr: 1997
Heizungsart: Zentralheizung

1. Die A4RES Advisory GmbH ist als Servicer für Kreditinstitute und Eigentümer tätig. Das vorgestellte Objekt kann im Auftrag des Eigentümers – vertreten durch den Insolvenzverwalter – erworben werden.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an dem Objekt und sind gern bereit, Ihr Angebot entgegen zu nehmen.
Gern prüfen wir auch eine Finanzierung für Sie.

2. Dieses Exposé ist ausschließlich für den Interessenten bestimmt. Die unbefugte Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe durch Zweitmakler ist ausdrücklich untersagt.

Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadenersatzansprüche aus.

3. Alle vorliegenden Objektinformationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers oder anderen Auskunftsbefugten. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Dies ist vom Kunden selbst zu überprüfen. Grunderwerbssteuer und Kaufnebenkosten sind vom Käufer zu tragen.

4. Bitte beachten Sie, dass durch die Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie sich die gesetzlichen Vorgaben auch für Makler geändert haben. Wir weisen Sie pflichtgemäß auf Ihr Widerrufsrecht eines abgeschlossenen Maklervertrages hin.

Diesbezüglich verweisen wir auch auf folgendes:
Die im Expose benannte Provision wird nur dann geschuldet, wenn aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Erwerb des Objektes erfolgt. Ansonsten schulden Sie uns keine Zahlungen, Provisionen, Vergütungen, Aufwendungsentschädigungen etc. – es sei denn, es ist separat so vereinbart. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob Sie den mit uns abgeschlossenen Maklervertrag widerrufen oder nicht.

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