Mehrfamilienhaus in Aschersleben - 300 EUR/m²

Eckdaten

Objektart: Wohn-/Geschäftshaus

Ortsangaben: 06449 Aschersleben

Kaufpreis: 200.000,00 €

Baujahr: 1900

Käuferprovision: 3,57%

Grundstücksfläche ca: 1.053,00 m²

Gesamtfläche ca: 674,00 m²

Wohnfläche ca: 674,00 m²

Leerstand ca: 0,00 m²

Mieteinnahmen IST: 0,00 €

Mieteinnahmen SOLL: 40.460,00 €

Rendite: 20,2 %

Lage

Aschersleben liegt im Osten von Sachsen-Anhalt, etwa 50 Kilometer westlich von Halle (Saale) und 40 Kilometer nordöstlich von Quedlinburg. Aschersleben, die älteste Stadt Sachsen-Anhalts, hat etwa 27.000 Einwohner und zeichnet sich durch eine gut erhaltene Altstadt mit zahlreichen historischen Gebäuden und mittelalterlichen Stadtmauern aus.

Die Stadt ist über die Autobahn A36 gut erreichbar, die eine direkte Verbindung in Richtung Braunschweig und Harz bietet. Zudem führen die Bundesstraßen B6 und B180 durch die Stadt, was sie verkehrstechnisch günstig anbindet. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Leipzig/Halle, etwa 80 Kilometer entfernt.

Das Objekt selbst liegt in einem ruhigen Wohngebiet nahe dem Stadtzentrum. Das Stadtzentrum mit seiner historischen Altstadt ist in wenigen Minuten erreichbar.

Objekt

06449 Aschersleben

Es handelt sich hierbei um 2 Mehrfamilienhäuser in Aschersleben. Sie liegen direkt nebeneinander und wurden beide im Jahr 1900 erbaut. Eine grundlegende Sanierung erfolgte Mitte der 90er Jahre.

Die Gesamtfläche beläuft sich auf 674m² diese verteilen sich auf jeweils 6 Einheiten in EG, OG und ausgebautem Dachgeschoss. Die einzelnen Wohnungen haben Wohnflächen von 58m² und 43m² bzw. 71m² und 56m².

Weiterhin sind die Gebäude teilweise unterkellert.

Die Gebäude stehen derzeit leer, es besteht erheblicher Sanierungsbedarf.

Das Grundstück hat eine gesamt Fläche von 1.053,00m²

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ANGABEN AUS DEM ENERGIEAUSWEIS
Art des Ausweis: Verbrauchsausweis
gültig bis: 17.06.2020
Endenergieverbrauch : 112 kWh/(m²*a)

Ausstattung

Wir möchten besonderes Augenmerk auf die möglichen Förderungsprogramme richten. Hieraus entstehen attraktive Möglichkeiten, die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehenskonditionen zu unterstützen.

Insbesondere das KfW-Programm 261 zur Gebäudesanierung
- mit aktuellen Zinsen von 2,65%
- zusätzlich mögliche Tilgungszuschüsse von bis zu 45%
Darüber hinaus können die Sanierungskosten (abzüglich erhaltener Zuschüsse) abgeschrieben werden.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Wohngeb%C3%A4ude-Kredit-(261-262)/

Sonstiges

Baujahr: 1900
Heizungsart: Zentralheizung
Befeuerung/Energieträger: Gas

1. Die A4RES Advisory GmbH ist als Servicer für Kreditinstitute und Eigentümer tätig. Das vorgestellte Objekt kann im Auftrag der Eigentümerin - vertreten durch den Insolvenzverwalter - erworben werden.

Im Falle einer positiven Verkaufsentscheidung erfolgt der Verkauf auf Basis eines vom Insolvenzverwalter vorgegeben Vertragsmusters und bei einem vom Insolvenzverwalter ausgewählten Notar.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an dem Objekt und sind gern bereit, Ihr Angebot entgegen zu nehmen.
Gern prüfen wir auch eine Finanzierung und mögliche Fördermittel für Sie.

2. Dieses Exposé ist ausschließlich für den Interessenten bestimmt. Die unbefugte Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe durch Zweitmakler ist ausdrücklich untersagt.

Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadenersatzansprüche aus.

3. Alle vorliegenden Objektinformationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers oder anderen Auskunftsbefugten. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Dies ist vom Kunden selbst zu überprüfen. Grunderwerbssteuer und Kaufnebenkosten sind vom Käufer zu tragen.

4. Bitte beachten Sie, dass durch die Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie sich die gesetzlichen Vorgaben auch für Makler geändert haben. Wir weisen Sie pflichtgemäß auf Ihr Widerrufsrecht eines abgeschlossenen Maklervertrages hin.

Diesbezüglich verweisen wir auch auf folgendes:
Die im Expose benannte Provision wird nur dann geschuldet, wenn aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Erwerb des Objektes erfolgt. Ansonsten schulden Sie uns keine Zahlungen, Provisionen, Vergütungen, Aufwendungsentschädigungen etc. – es sei denn, es ist separat so vereinbart. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob Sie den mit uns abgeschlossenen Maklervertrag widerrufen oder nicht.

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